Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), wird von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet.
Die Anordnung findet nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Führerschein-Probezeit statt, die im Regelfall für die ersten zwei Jahre einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen L, M, S, T) festgelegt wird.
Ein A-Verstoß (eine schwere Zuwiderhandlung im Straßenverkehr) führt sofort zur Anordnung einer Nachschulung, ein B-Verstoß (weniger schwere Zuwiderhandlung) erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten ab 40,00 € Bußgeld mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.
Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen.
Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht.
Mit Abschluss des Seminares erhalten die Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.
Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis wird erst erteilt, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.
Die Teilnahme an allen 5 Teilen des Seminars ist Pflicht, wird auch nur ein Teil versäumt, so bekommt der Teilnehmer keine Bescheinigung.
für punkteauffällige Kraftfahrer
Das Fahreignungsseminar ersetzt im Rahmen des neuen Fahreignungs-Bewertungssystems ab 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde, und die verkehrspsychologische Beratung.
Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten. Es wurde von Experten unter Federführung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) konzipiert.
Eingeführt wird eine neue Kombination aus verkehrspädagogischen und verkehrspsychologischen Elementen. Das Fahreignungsseminar wird zunächst bei rein freiwilliger Teilnahme in einem Zeitraum von fünf Jahren erprobt und wissenschaftlich begleitet.
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe "Verwarnung" (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:
Verkehrspädagogische Teilmaßnahme
Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet. Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.
Verkehrspsychologische Teilmaßnahme
Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden. Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.
Quelle BMVI
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